Allgemeine, nicht Dermatologie-spezifische Weiterbildungsmöglich-keiten für Ärzt*innen

Wer sich über die Jahrestagungen des AkPsychDerm oder andere psychodermatologische Angeboten bei den üblichen Fortbildungsveranstaltungen hinaus mit psychischen und psychosomatischen Aspekten ihrer/seiner Patient*innen beschäftigen möchte, findet hier Informationen zu einer Reihe von vertiefenden Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten.

Psychosomatische Grundversorgung

Wer sich in der Praxis gerne ein wenig Zeit nehmen möchte, die/den Patient*in ganzheitlich mit seinen persönlichen psychischen Triggerfaktoren seiner Hauterkrankung wahrzunehmen, für den ist die „Psychosomatische Grundversorgung“ hilfreich. Hierzu werden von einer Vielzahl von regionalen und überregionalen Anbietern Kurse vor Ort oder auch z.B. komprimiert für eine Woche an einem Urlaubsziel angeboten. Mit vergleichbar wenig zeitlichem Aufwand kann man an solchen Kursen berufsbegleitend teilnehmen und für sich selbst und seine Patient*innen mehr Zufriedenheit erreichen. Für die KV-Abrechnung der Gebührenordnungspositionen EBM 35100 und EBM 35110 sind insgesamt 80 Std. erforderlich, die sich in 20 Std. Theorie, 30 Std. Balint-Gruppe und 30 Std. Interaktionsdiagnostik (meist zusammen in einer Balint-Gruppe umsetzbar) aufteilen.

Fachgebundene Psychotherapie

Die nächste Stufe auf der Qualifikationsleiter stellt die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie – fachgebunden“ dar: der zeitliche und finanzielle Aufwand hierzu beträgt ca. 2 Jahre. Wenn man die Ausbildung über einige Jahre streckt, ist sie mit einer Vollzeitstelle vereinbar. Die Ausbildung wird meist von Psychotherapie-Akademien angeboten. Mit dieser Zusatzbezeichnung ist es möglich, Psychotherapien im Rahmen der kassenärztlichen Psychotherapie anzubieten. Die Abrechnungen erfolgen wie die anderer Psychotherapeut:innen oder Fachärzt:innen auch.

Doppelfachärzt*in

Mit einer 5-jährigen Weiterbildung kann der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erworben werden, der an anerkannten Weiterbildungskliniken und – Praxen angeboten wird (siehe Liste in der jeweiligen Landesärztekammer).

Qualifikation für Psycholog*innen

Psycholog*innen haben derzeit die Wahl nach dem Master-Abschluss bzw. früher Diplom eine 3-5 jährige Ausbildung in einem Psychotherapie-Institut durchzuführen, dass durch eine staatliche Prüfung des jeweiligen Landesprüfungsamtes für Heilberufe zur Approbation führt und danach noch 1200 Std. Psychiatrie (Pt1) und Psychosomatik (Pt2) absolvieren müssen um kassenärztlich zugelassen zu werden. Diese Ausbildung endet mit einer Übergangsfrist 2032. Neu ist der Master-Studiengang Psychotherapie an Psychologie-Fakultäten, der direkt zur Approbation führt ähnlich wie in der Medizin, allerdings ist für die Kassenzulassung als Psychologische Psychotherapeut*in (geschützter Begriff!) eine 5-jährige Weiterbildung (2 Jahre stationär/2 Jahre ambulant/ 1 Jahr zur Wahl) erforderlich (ähnlich der Facharzt-Weiterbildung), die auch bezahlt werden soll wie Assistensärzt*innen. Auch diese ist nicht spezifisch für Psychodermatologie.